Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden Funktionsbezeichnungen in der maskulinen Form angegeben. Sie gelten jedoch in gleicher Weise für die feminine Form.
§ 1 Leistungsgegenstand
Nachfolgende Bedingungen gelten zwischen dem Teilnehmer und Frau Susanne Lampeitl für Präventionskurse aller Art.
§ 2 Anmeldung
Eine Anmeldung kommt wie folgt zustande: – persönliche, – schriftliche (E-Mail / Internetseite / Postweg) oder – telefonische Anmeldung.
Die Gebühr wird bei jeder Teilnahme direkt nach der Buchung vor Kursbeginn entrichtet. Eine schriftliche Kursbestätigung gibt es nur auf Anfrage. Die Kapazität der Kurse ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes. Mit der Anmeldung zu einem Kurs erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
§ 3 Teilnahme
Jeder Teilnehmer, der innerhalb der Primärprävention nach §§ 20 u. 20a SGB V an einem Präventionskurs teilnimmt und eine Teilnahmebescheinigung zur Erstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen am Ende der Veranstaltung möchte, ist an eine 80 %ige Teilnahme gebunden. Andernfalls kann keine Bestätigung ausgestellt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere bei längeren Krankheiten, kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine Nichtinanspruchnahme einzelner Stunden oder des kompletten Kurses berechtigt nicht zu einer Erstattung der Kursgebühr – es besteht auch kein Anspruch auf die Teilnahme in einem anderen Kurs.
§ 4 Bezahlung
Die Abrechnung der Kurse erfolgt im Voraus. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Rechnung, die nach Erhalt sofort zur Zahlung fällig ist. Es gelten die jeweils aktuell im Internet veröffentlichten bzw. auf den Flyern angegebenen Kurspreise.
§ 5 Rücktritt / Stundenausfall / Ausfall der Dozentin
1) durch den Teilnehmer: Abmeldungen sind bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn bekannt zu geben, danach gilt der Kurs als verbindlich gebucht.
2) durch Susanne Lampeitl: Ein Kursausfall bzw. ein Abbruch des Kurses kann durch den Veranstalter wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall des Kursleiters oder höherer Gewalt erfolgen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen gutgeschrieben und/oder entstandene Fehlstunden an das Ende der Veranstaltung angehängt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 Haftung
Der Besuch aller Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Susanne Lampeitl wird von allen Haftungsschäden freigestellt. Da es sich meist um Sportveranstaltungen handelt, wird eine vorhergehende ärztliche Untersuchung vorausgesetzt. Aus Auskünften und Ausführungen der Kursleiterin können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden.
§ 7 Sonstiges
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem eigentlichen Zweck möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.